Einbürgerung in Dresden 2026: Zahlen, Entwicklung und Prognosen

Offiziell wartet man in Dresden etwa 2,6 Jahre auf die Einbürgerung. Das stimmt so aber nicht. Wer heute einen Antrag stellt, muss damit rechnen, dass es 5 Jahre oder länger dauert, bis er überhaupt bearbeitet wird.

Warum das so ist und was die Zahlen wirklich zeigen, steht in diesem Beitrag.

Hintergrund

Als Mitglied des Integrations- und Ausländerbeirats der Landeshauptstadt Dresden habe ich gemeinsam mit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage zur Situation der Einbürgerungsverfahren initiiert und ausgearbeitet. Die folgenden Auswertungen basieren auf den Antworten der Stadtverwaltung sowie auf der Zusammenführung mehrerer Anfragen aus den Jahren 2024 bis 2026.

Ziel dieses Beitrags ist es, die Entwicklung der Einbürgerungsverfahren in Dresden auf Grundlage verfügbarer Daten darzustellen und daraus eine realistische Einschätzung der weiteren Entwicklung abzuleiten.

Entwicklung der Einbürgerungszahlen

Die Zahl der gestellten Anträge ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, während die Zahl der abgeschlossenen Verfahren nur moderat gewachsen ist.

Einbürgerungszahlen Dresden 2026
JahrGestellte AnträgeErfolgreiche Einbürgerungen
2019573368
2020515501
2021997491
20221504564
20231808557
20242020629
20251108667

Die Entwicklung zeigt einen starken Anstieg der Antragszahlen ab dem Jahr 2021. Zwischen 2020 und 2024 hat sich die Zahl der Anträge nahezu vervierfacht. Die Zahl der Einbürgerungen ist im gleichen Zeitraum nur moderat gestiegen.

Für das Jahr 2025 ist ein Rückgang der Antragszahlen zu beobachten. Dieser ist jedoch im Kontext der Verwaltungspraxis zu sehen, da die Stadt die Zahl der Termine zur Antragstellung reguliert, um den Rückstand nicht weiter anwachsen zu lassen.

Rückstand und Bearbeitungszeiten

Zum Stichtag Februar 2026 befinden sich rund 3 850 Einbürgerungsanträge noch nicht in der abschließenden Bearbeitung.

Die aktuell kommunizierte Wartezeit von etwa 31 Monaten (2,6 Jahren) beschreibt die Dauer zwischen Antragstellung und dem Beginn der abschließenden Sachbearbeitung. Diese Zahl bezieht sich auf bereits vor längerer Zeit gestellte Anträge. Derzeit werden Fälle aus dem Zeitraum Juni 2023 bearbeitet.

Zusätzlich zur Wartezeit fällt eine eigentliche Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 9 Monaten an.

Die Entwicklung der Wartezeit zeigt eine kontinuierliche Verlängerung:

JahrWartezeit bis Bearbeitungsbeginn
Anfang 2024ca. 18 Monate (1,5 Jahre)
Ende 2024ca. 26 Monate (2,2 Jahre)
2026ca. 31 Monate (2,6 Jahre)

Diese Werte beschreiben die Situation von Anträgen, die sich bereits im System befinden.

Strukturelle Ursachen

Die Verwaltung nennt mehrere Gründe für die aktuelle Situation:

  • Deutlicher Anstieg der Antragszahlen, insbesondere seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 (StARModG)
  • Hoher Prüfaufwand in einzelnen Verfahren (Identität, Lebensunterhalt, Sicherheitsabfragen)
  • Beteiligung mehrerer Behörden, auf deren Bearbeitungszeiten kein Einfluss besteht
  • Begrenzte personelle Kapazitäten

Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung wurde ein Bedarf von mindestens 29 Vollzeitstellen festgestellt. Aktuell stehen der Staatsangehörigkeitsbehörde deutlich weniger Stellen zur Verfügung.

Entwicklung des Rückstands

Die Differenz zwischen neuen Anträgen und abgeschlossenen Verfahren führt zu einem kontinuierlichen Aufbau von Rückständen.

JahrDifferenz (Anträge minus Einbürgerungen)
2021+506
2022+940
2023+1251
2024+1391

Diese Zahlen verdeutlichen, dass sich der Rückstand über mehrere Jahre aufgebaut hat. Der aktuelle Bestand von rund 3 850 offenen Verfahren ist das Ergebnis dieser Entwicklung.

Prognose ohne strukturelle Veränderungen

Für neu gestellte Anträge ergibt sich eine andere Perspektive.

Die aktuelle Wartezeit von etwa 31 Monaten (2,6 Jahren) spiegelt den heutigen Bearbeitungsstand wider, berücksichtigt jedoch nicht den bestehenden Rückstand von rund 3 850 noch nicht bearbeiteten Verfahren.

Unter der vereinfachten Annahme, dass keine neuen Anträge hinzukommen und die Bearbeitungskapazität konstant bleibt, lässt sich der Zeitraum zum vollständigen Abbau dieses Rückstands überschlägig berechnen.

Bei einer jährlichen Bearbeitung von etwa 700 Verfahren ergibt sich folgende Rechnung:

3850 offene Verfahren / 700 Verfahren pro Jahr ≈ 5,5 Jahre

Diese Zahl beschreibt nicht die aktuelle Wartezeit, sondern den Zeitraum, der notwendig wäre, um alle bereits vorhandenen Anträge vollständig abzuarbeiten.

Für neu gestellte Anträge bedeutet das:

Sie werden zunächst in eine Warteschlange eingereiht, deren vollständiger Abbau mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Erst danach beginnt die eigentliche Bearbeitung.

Der Unterschied zwischen beiden Zahlen ist daher wesentlich:

  • Die Wartezeit von etwa 2,6 Jahre beschreibt den aktuellen Bearbeitungsstand für ältere Anträge
  • Die rechnerischen 5,5 Jahre beschreiben die Länge der bestehenden Warteschlange unter heutigen Bedingungen

In der Praxis ist davon auszugehen, dass weiterhin neue Anträge gestellt werden. Dadurch verlängert sich die tatsächliche Wartezeit für neue Antragstellende zusätzlich.

Prognose bei verbesserter Personalausstattung

Wird die Personalausstattung auf den ermittelten Bedarf von 29 Vollzeitstellen erhöht, kann von einer deutlichen Steigerung der Bearbeitungskapazität ausgegangen werden.

Bei einer proportionalen Hochrechnung ergibt sich eine mögliche Bearbeitung von etwa 1.300 bis 1.400 Verfahren pro Jahr.

Unter dieser Annahme würde sich die Dauer zum Abbau des Rückstands auf etwa 3 Jahre reduzieren.

Diese Berechnung berücksichtigt jedoch nicht die notwendige Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie strukturelle Faktoren wie fehlende Digitalisierung. Realistisch ist daher ein Zeitraum von etwa drei bis vier Jahren.

Einfluss des IAB-Antrags

Der vorliegende Antrag wurde im Integrations- und Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden beraten und zur Einbringung beschlossen. Über die endgültige Annahme im Stadtrat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.

Der Antrag sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Erhöhung der Personalkapazität um mindestens fünf Vollzeitstellen
  • Priorisierung der Digitalisierung
  • Aufbau von Beratungsstrukturen in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
  • Verbesserung der Datentransparenz und des Monitorings

Die Wirkung dieser Maßnahmen lässt sich wie folgt abschätzen:

MaßnahmeErwartete Wirkung
+5 StellenSteigerung der Bearbeitungskapazität um ca. 30–35 Prozent
Digitalisierungmittelfristige Effizienzsteigerung von etwa 10–20 Prozent
BeratungsstrukturenReduktion fehlerhafter Anträge und Nachbearbeitungen

Insgesamt ergibt sich daraus eine mögliche Steigerung der jährlichen Bearbeitungsleistung auf etwa 900 bis 1000 Verfahren.

Unter dieser Annahme würde sich die Dauer zum Abbau des Rückstands auf etwa 4 bis 5 Jahre reduzieren.

Der Antrag führt somit zu einer spürbaren Verbesserung der Situation, ersetzt jedoch keine strukturelle Lösung im Sinne einer vollständigen Anpassung der Kapazitäten an die tatsächliche Nachfrage.

Fazit

Die Daten zeigen eine strukturelle Überlastung des Einbürgerungssystems in Dresden. Die stark gestiegenen Antragszahlen treffen auf begrenzte Kapazitäten und haben zu einem erheblichen Rückstand geführt.

Die aktuell genannte Wartezeit von rund 2,6 Jahren beschreibt den Bearbeitungsstand älterer Anträge. Für neue Anträge ist jedoch die Länge der Warteschlange entscheidend. Unter den heutigen Bedingungen entspricht diese rechnerisch einem Zeitraum von mehr als 5 Jahren.

Selbst ohne neue Anträge würde der Abbau des bestehenden Rückstands mehrere Jahre dauern. In der Praxis ist daher davon auszugehen, dass Einbürgerungsverfahren in Dresden auf absehbare Zeit deutlich länger als drei Jahre dauern werden.

Die im IAB-Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen können die Situation verbessern, führen jedoch nicht kurzfristig zu einer grundlegenden Entlastung.

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