Vor einigen Wochen hat die Landesdirektion Sachsen erstmals Geflüchtete mit einer elektronischen Bezahlkarte nach Dresden zugewiesen. Die Nutzung dieser Karte unterliegt strengen Einschränkungen: So dürfen beispielsweise monatlich lediglich 50 Euro in bar abgehoben werden.
Als Mitglied des Integrations- und Ausländerbeirats der Stadt Dresden verurteile ich diese Maßnahme ausdrücklich. Insbesondere die drastische Begrenzung der Bargeldverfügbarkeit stellt alle Asylsuchenden unter Generalverdacht. Diese Form staatlicher Kontrolle trifft ausgerechnet jene, die ohnehin zu den am schlechtesten abgesicherten Gruppen gehören: Menschen ohne politische Vertretung auf Landes- oder Bundesebene, Menschen, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt über Jahre hinweg verwehrt wird, Menschen, die vor totalitärer Überwachung geflohen sind – in der Hoffnung, in einem Land Zuflucht zu finden, das für Freiheit und Menschenwürde steht.
Als gebürtiger Russe habe ich erlebt, wie umfassende Kontrollmechanismen unter dem Deckmantel der „Digitalisierung“ in autoritären Systemen eingeführt wurden. Wer damals deren Gefahren verharmloste, verlor später oft selbst seine grundlegenden Rechte. Staatliche Willkür endet nicht von selbst — sie endet, wenn eine wache Zivilgesellschaft sie nicht mehr hinnimmt.
Umso hoffnungsvoller stimmt mich der Widerstand in der deutschen Gesellschaft. Zahlreiche Menschen, auch aus der einheimischen Bevölkerung, haben ihre Solidarität gezeigt und konkrete Unterstützung geleistet, um Betroffene vor den Folgen dieser Einschränkungen zu bewahren. Ich hoffe sehr, dass es bald auch eine rechtliche Klärung gibt – idealerweise durch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einschränkung der Bargeldabhebung.
Ich werde mich in Kürze im Dresdner Ausländerbeirat dafür einsetzen, die Handlungsspielräume unseres Gremiums auszuloten. Wir schulden es unseren Wählerinnen und Wählern, dieser diskriminierenden Praxis mit Entschlossenheit entgegenzutreten.